Neue Coronaregeln im Juz!!!

Neue Coronaregeln im Juz!!!

Im Rahmen des Perspektivplans für Rheinland-Pfalz gibt es seit dem 4. März 2022 neue Lockerungen der Coronavorschriften!

Das Juz ist aktuell mit folgenden Einschränkungen geöffnet:

Ab 3 Monate nach dem 12. Geburtstag bis einschließlich 17 Jahre (Tag vor dem 18. Geburtstag) entfällt die Testpflicht. Nicht immunisierte Minderjährige haben somit auch ohne einen Testnachweis Zutritt.

Ab dem 18. Geburtstag wird eine vollständige Impfung (sofern kein Genesennachweis oder Gleichgestelltennachweis vorhanden) und ein negativer Testnachweis benötigt (2G+ Regel). Tests dürfen maximal 24 Stunden alt sein und müssen von einer zertifizierten Teststelle schriftlich vorgelegt werden. Liegt die vollständige Impfung oder die Booster-Impfung weniger als 3 Monate zurück entfällt die Testpflicht!

In geschlossen Räumen gilt weiterhin das Tragen einer Maske! Eine Kontakterfassung findet nicht mehr statt!

Wir bitten darum die gängigen Hygienregeln zu beachten (regelmäßiges Händewaschen und Desinfizieren) und das Juz bei auftretenden Coronasympthomen nicht zu besuchen.

Mehr Informationen erhaltet ihr auf der Internetseite des Landes unter https://corona.rlp.de/de/aktuelles/corona-regeln-im-ueberblick/

Wir bitten alle BesucherInnen die Regelungen zu beachten und wünschen euch einen schönen Aufenthalt bei uns im Juz!

Geänderte Öffnungszeiten

Geänderte Öffnungszeiten

Aufgrund von Urlaub und Krankheit von Mitarbeitern des Juz haben wir in dieser Woche geänderte Öffnungszeiten:

Das Juz ist von 13:00 bis 17:00 Uhr regulär für euch geöffnet. Ab 17:00 Uhr könnt ihr nach Absprache mit uns Termine vereinbaren.

Bitte beachtet beim Besuch im Juz die aktuellen Coronaregeln (siehe Aktuelles)!

Wir informieren euch sobald wir wieder zu den normalen Öffnungszeiten für euch da sein können!

Coronaregeln im Juz

Coronaregeln im Juz

Aufgrund der Coronapandemie gelten auch im Jugendzentrum die aktuellen Coronavorschriften!

Das Juz ist aktuell mit folgenden Einschränkungen geöffnet:

Beim Besuch im Juz gilt für Jugendliche ab 3 Monate nach dem 12. Geburtstag bis einschlißlich 17 Jahre die 3G Regel (geimpft, genesen, getestet).

Für Besucher ab dem 18. Geburtstag gilt die 2G-Plus Regel (geimpft oder genesen plus Test).

Tests dürfen maximal 24 Stunden alt sein und müssen von einer zertifizierten Teststelle schriftlich vorgelegt werden. 

Im Innenbereich gilt zudem die Maskenpflicht!

Mehr Informationen erhaltet ihr in der aktuellen 29.CoBeLVO auf https://corona.rlp.de/de/service/rechtsgrundlagen/

Wir bitten alle BesucherInnen die Regelungen zu beachten und wünschen euch einen schönen Aufenthalt bei uns im Juz!