Coronaregeln im Juz

Aufgrund der Coronapandemie gelten auch im Jugendzentrum die aktuellen Coronavorschriften!

Das Juz ist aktuell mit folgenden Einschränkungen geöffnet:

Beim Besuch im Juz gilt für Jugendliche ab 3 Monate nach dem 12. Geburtstag bis einschlißlich 17 Jahre die 3G Regel (geimpft, genesen, getestet).

Für Besucher ab dem 18. Geburtstag gilt die 2G-Plus Regel (geimpft oder genesen plus Test).

Tests dürfen maximal 24 Stunden alt sein und müssen von einer zertifizierten Teststelle schriftlich vorgelegt werden. 

Im Innenbereich gilt zudem die Maskenpflicht!

Mehr Informationen erhaltet ihr in der aktuellen 29.CoBeLVO auf https://corona.rlp.de/de/service/rechtsgrundlagen/

Wir bitten alle BesucherInnen die Regelungen zu beachten und wünschen euch einen schönen Aufenthalt bei uns im Juz!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert